AGB

Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen von “CrossFit Cologne“

“CrossFitCologne“ wird betrieben von der CFC GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Auer, Maarweg 132, 50825 Köln (nachfolgend: “CFC“ genannt).

§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort

  1. “CrossFit“ ist ein Kraft- und Konditionstraining (Einzelheiten unter § 3) und wird von der CFC sowie von ihr beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet.
  2. Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistung ist die CFC.
  3. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Die CFC behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen, dann ist bei dem Abschluss des Abonnementvertrages/ beim Probetraining in jedem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, bzw. vorzulegen.
  4. Soweit im Trainings- Programm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort die “CrossFitCologne“- Halle, Maarweg 132, 50825 Köln (nachfolgend: “Veranstaltungsort“ genannt). Die Trainingseinheiten werden im Veranstaltungsort durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Webseite: www.crossfitcologne.com (nachfolgend: “Webseite“ genannt). Am Veranstaltungsort befinden sich Sanitäranlagen sowie Umzugskabinen für die Teilnehmer. Teilweise findet das Trainings- Programm auch im Freien (auf dem Veranstaltungsort unmittelbar zugehörigen Gelände) statt, der dann abweichende Trainingsort wird rechtzeitig auf der Webseite und/ oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.
 

§ 2 Geltungsbereich, Abonnementvertrag und Anamnesebogen, kostenloses Probetraining, Preisangaben, Vertragsschluss

  1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der CFC GmbH und dem Teilnehmer in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
  2. Jeder Teilnehmer, der an CrossFit teilnehmen möchte, kann auf der Webseite ein Anmeldeformular zum Abschluss eines Abonnementvertrages herunterladen, speichern und ausfüllen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch ohne Anmeldung, ein einmaliges kostenloses Probetraining “Intro“ (Einzelheiten unter § 3 Nr. 2) zu CrossFit zu besuchen. Den Besuch des Probetrainings: “Intro“ empfiehlt die CFC.
  3. Die Darstellung des Trainingsprogramms auf der Webseite stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar, sondern stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Es ist freibleibend und unverbindlich, das Angebot ist insbesondere vom aktuellen Kursangebot und der Teilnehmeranzahl abhängig.
  4. Auf der Homepage unter dem Button ‚Unsere Preise‘ (https://crossfitcologne.com/unsere-preise/) findet der Teilnehmer unter dem Button ‚Anmelden‘ das Anmeldeformular mit Anamnesebogen. Es öffnet sich ein Worddokument welches der Teilnehmer abrufen, ausdrucken und speichern kann. Im Rahmen des Kundenformulars entscheidet sich der Teilnehmer für Art und Umfang des Trainings für die dort ausgewiesenen Preise und die dort genannten möglichen Zeiträume. Die Preise enthalten die gesetzliche MwSt. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Angabe der dort erfragten Kontaktdaten. Bitte die Daten zwecks besserer Lesbarkeit nicht handschriftlich, sondern über die Tastatur eingeben. Wenn Kontaktdaten nur freiwillig abgegebenen werden müssen, sind diese als solche gekennzeichnet. Das Anmeldeformular ist zweifach auszufüllen , ein Exemplar ist für den Teilnehmer, das zweite ist für die CFC. Das ausgefüllte Anmeldeformular bitte an info@crossfitcologne.com per E- Mail schicken. Alternativ kann dieses auch ausgefüllt auf dem Postweg an die CFC verschickt werden oder am Veranstaltungsort vorbei gebracht werden. Das Absenden des Anmeldeformulars stellt die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Abonnementvertrages gegenüber der CFC dar. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn der Teilnehmer seinen Abonnementvertrag verlängern will. Der Abonnementvertrag wird nur abgeschlossen, wenn der Teilnehmer den ersten Monatsbeitrag an die CFC überweist.
  5. Dem Anmeldeformular liegt ferner ein Anamnesefragebogen bei. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, diesen Anamnesefragebogen auszufüllen. Insbesondere aus Datenschutzgründen besteht keine rechtliche Verpflichtung, Auskunft im Rahmen des Anamnesefragebogens zu erteilen. Die CFC empfiehlt jedoch das Ausfüllen des Anamnesefragebogens. Die CFC möchte dem Teilnehmer ein bestmögliches Training zukommen lassen. Ein auf den Teilnehmer abgestimmtes Training kann besser ausgestaltet werden, umso mehr Informationen der Trainer über den körperlichen Zustand des Teilnehmers und dessen Trainingsziele besitzt. Soweit der Teilnehmer der CFC persönliche Angaben im Rahmen des Anamnesefragebogens mitteilt, sichert die CFC strengste Vertraulichkeit dieser Daten zu. Diese werden ausschließlich den beauftragten Trainern vor dem Training weitergegeben, diese haben sich gegenüber der CFC ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Teilnehmer kann sich nähere Informationen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen hier auf der Webseite einholen.
  6. Die CFC ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot des Teilnehmers innerhalb von 10 Tagen nach Übermittlung des Anmeldeformulars anzunehmen. Über eine Ablehnung des Angebots wird der Teilnehmer seitens der CFC umgehend informiert. Erst durch Zahlung des ersten Monatsbeitrages und die Annahme der CFC kommt ein Abonnementvertrag zwischen dem Teilnehmer und der CFC zustande. Eine Annahme seitens kann die CFC auch konkludent durch die Freischaltung des Nutzeraccounts erfolgen, durch die Gewährung des Probetrainings und/ oder durch die Entgegennahme des ersten Monatsbeitrages im Rahmen des Dauerauftrages.
  7. Mit der Abgabe des Angebots auf den Abschluss eines Abonnement- Vertrages oder der Teilnahme an dem Probetraining: “Intro“ akzeptiert der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Abonnement- Vertrag auch beigefügt sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auch in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes aus.
 

§ 3 Definition CrossFit, Probetraining, Login, Buchen von Terminen und Kursen, Trainingseinheit, Allgemeingültiges für das Training

Was ist CrossFit?

CrossFit ist ein allgemeines und umfassendes Kraft- und Konditionstraining. Das Besondere besteht darin, sich nicht zu spezialisieren. Der Gründer, Greg Glassman, meinte diesbezüglich: „Unsere Spezialität ist es, uns nicht zu spezialisieren“.

CrossFit ist ein hartes und intensives Körpertraining, jedoch auch für einen Anfänger

geeignet. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer jedoch von guter Gesundheit sein. Die hohe Trainingsintensität sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Eine gesunde Ernährung ist die Basis eines jeden erfolgreichen Trainingskonzepts. Die von CFC empfohlene Diät ist nicht im Sinne eines Abnehmens zu verstehen, sondern eine Ernährungsempfehlung, um einen gesunden und leistungsfähigen Körper zu erreichen. Grundsätzlich ist bequeme Kleidung zu tragen. Es darf nicht barfuß trainiert werden, sondern nur mit Schuhen. Die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem Cross-Fit- Training benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell) muss bedacht werden.

Im Vordergrund von CrossFit steht, sich gegenseitig zu motivieren und unter der Leitung eines Trainers seinem Körper über eine kurze Zeitspanne (bis zu max. 45 Minuten) vieles abzuverlangen.

Das gesamt Spektrum der körperlichen Leistungsfähigkeit wird mit diesem Training vollständig abgedeckt.

Trainiert werden :

-aerobe Ausdauer

-anaerobe Ausdauer

-Schnelligkeit

-Kraft

-Koordination

-Beweglichkeit

Das Trainingsprogramm basiert auf und drei wesentliche Säulen:

(1) Es werden nur komplexe, mehrgelenkige Bewegungen über den gesamten Bewegungsumfang durchgeführt.

(2) Jede körperliche Bewegung hat ihren Ursprung in der Körpermitte und geht dann zu den Extremitäten.

(3) Die Workouts (Begrifflichkeit wird weiter unten geklärt) werden ständig variiert und mit hoher Intensität durchgeführt.

Die angewendeten Übungen kommen aus dem Gewichtheben, Turnen und der allgemeinen Athletik. Diese Übungen werden kombiniert mit Schwimmen, Laufen (vor allem Sprintdistanzen), Radfahren und Rudern.

CrossFit betreibt keine Muskelisolation, sondern es werden nur mehrgelenkige, funktionelle Übungen ausgeführt. Bei jeder Übung wird besonders auf eine Ausführung über den gesamten Bewegungsumfang geachtet, ganz im Gegenteil zum herkömmlichen Fitnesstraining, im Rahmen dessen meistens nur Teilbewegungen und Muskelisolation (z. B. Biceps-Curl) durchgeführt wird.

Ein typischer Workout (WOD = Workout of the day) dauert zwischen drei und maximal 45 Minuten. Die Workouts werden fast ausschließlich mit sehr hoher Intensität durchgeführt und werden ständig variiert. Gerade dieser Aspekt macht das Training sehr abwechslungsreich.

“Intro“ (Probetraining)

Das “Intro“ ist ein kostenloses Probetraining für alle, die mal von CrossFit gehört haben, sich aber nicht sicher sind, ob dieses Trainingssystem wirklich das Richtige für sie ist. Das “Intro“ vermittelt einen allgemeinen Überblick über CrossFit. Es gibt eine theoretische und praktische Einführung in ausgewählte CrossFit -Übungen, den Trainingsablauf und eine Empfehlung für die Ernährung. Hier werden die fundamentalen Übungen eines CrossFit-Trainings gelehrt, es kann grundsätzlich jeder Trainierende, jedoch abhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit, am Training teilnehmen. Es werden die Standards der Übungen (z.B. Klimmzug: die Bewegung beginnt mit gestreckten Armen an der Stange hängend und endet sobald die Brust und nicht das Kinn auf Höhe der Klimmzugstange ist) und eine technisch korrekte Übungsausführung gezeigt und geübt. Den Abschluss bildet ein kurzes Workout , um an dem eigenen Körper zu erfahren, was ein CrossFit-Training bedeutet.

Login/ Buchen von Terminen und Kursen /Trainingseinheiten:

(1) Login

Wenn der Abonnementvertrag abgeschlossen ist, erstellt der Teilnehmer sein Teilnehmeraccount bei der App MySports. Der Teilnehmer muss dafür auf den Button oben rechts “Neu anmelden“ klicken, um sich zu registrieren. Nach der Bestätigung der E- Mail- Adresse, kann das Passwort erstellt werden.

(2) Buchen von Terminen und Kursen

Um Termine und Kurse buchen zu können, muss der Teilnehmer einen Teilnehmeraccount angelegt haben, um die “Login- Funktion“ betätigen zu können. Zu den Trainingseinheiten in der Woche im Rahmen eines Abonnementvertrages meldet sich der Teilnehmer in der App MySport an. Die Kurse finden sich unter der Rubrik: “Kursplan“. Mit dem Button: “jetzt anmelden“ meldet der Teilnehmer sich verbindlich für den jeweiligen Kurs an. selbst an. Anmeldeschluss ist der Tag des Trainings selbst, 2 Stunden vor Trainingsbeginn. Wenn ein Kurs schon zu viele Teilnehmer hat, muss der Teilnehmer auf einen anderen Trainingstag ausweichen, dann kann eine Anmeldung aus technischen Gründen auch nicht mehr erfolgen.

Alle Trainingseinheiten dauern jeweils eine Zeitstunde und werden unter der Anleitung eines Trainers in kleinen Gruppen durchgeführt.

Typischer Ablauf einer Trainingseinheit:

(1) aufwärmen

(2) WOD

(3) dehnen

Allgemeingültiges für alle Trainingseinheiten:

Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, die Ratschläge des Trainers sind zu beachten. Unabhängig davon hat der Teilnehmer selbst darauf zu achten, dass das Training dem aktuellen gesundheitlichen bzw. körperlichen Zustand entspricht. Für alle Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Der Teilnehmer darf dann nicht mehr an dem jeweiligen Trainingsprogramm des Tages teilnehmen. Bei mehrmaligem unentschuldigtem Zuspätkommen darf der Teilnehmer auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.

“Mein Profil“

Wenn ein Teilnehmer sich über die “Login- Funktion“ registriert hat, kann er unter der Rubrik: “Mein Profil“ seine bei der CFC hinterlegten persönlichen Daten und den persönlich gebuchten Trainingsplan einsehen. Bereits zugesagte Termine können dort auch abgesagt werden, diese werden dem Teilnehmer innerhalb einer Trainingswoche wieder gutgeschrieben, wenn die Absage rechtzeitig erfolgt. Die rechtzeitige Absage kann bis zum Tag des Kurses selbst um 12:00 Uhr Mittag erfolgen. Wenn der Teilnehmer seine innerhalb einer Woche gebuchten Kurseinheiten nicht wahrnehmen kann, verfallen diese. Diese Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht in den folgenden Wochen nachgeholt werden.

§ 4 Trainingsangebot, Abonnementverträge (Inhalt, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeit) , Preise und Zahlungsbedingungen (Dauerauftrag), Verzug

Der Abschluss des Abonnementvertrages berechtigt den Teilnehmer für die jeweils vereinbarte Laufzeit zur Nutzung der jeweils angebotenen Kursangebote der CFC.

1.Intro

60 Minuten, kostenlos

2.Abonnementverträge:

Die nachfolgenden angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Monatsbeitrag. Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig, der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einrichtung eines entsprechenden Dauerauftrages. Der Zahlungseingang des Monatsbeitrags für den laufenden Monat muss spätestens zum 05. des Monats auf dem Konto der CrossFit Cologne GmbH erfolgen. Im Dauerauftragsverfahren wird der Monatsbeitrag zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.Ein Trainingstermin im Rahmen der Abonnementverträge umfasst 60 Minuten.

3.Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Diese hat schriftlich unter Zugangsnachweis zu erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn der Teilnehmer schwer erkrankt oder schwanger wird. Beides ist auf Anfrage anhand eines Attestes nachzuweisen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe mit einer zum Monatsende zu erfolgen. Eine anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrages erfolgt auf schriftlichen Antrag (wenigstens per E- Mail), wobei der Antrag spätestens 4 Wochen nach der außerordentlichen Kündigung zu erfolgen hat. Eine tagegenaue Abrechnung im Rahmen der Rückerstattung ist nicht möglich. Soweit ein Teilnehmer krank ist oder schwanger wird, ist ein Aussetzen der wöchentlichen Stunden möglich. Diese können dann in einem späteren Monat nachgeholt werden. Die Aussetzung ist nicht möglich, wenn ein Teilnehmer Urlaub macht.

4. Preise, abhängig von Trainingshäufigkeit und Abonnementlaufzeit

Trainingshäufigkeit 3-Monats Abo 6-Montas Abo 12-Monats Abo

2 mal pro Woche 115,00 € 105,00 € 100,00 €

3 mal pro Woche 130,00 € 120,00 € 115,00 €

1 mal täglich 165,00 € 155,00 € 145,00 €

Die CFC behält sich vor, die Preise zu ändern. Der Teilnehmer wird mindestens 6 Wochen vor der Preisänderung darüber informiert. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen mit einer Frist von 1 Woche vor der geplanten Preisänderung.

Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose erhalten 15% Rabatt auf alle zu zahlenden Vergütungen. Es besteht auf Anfrage eine Pflicht zur Vorlage eines Ausweises bzw. dem Nachweis des Auszubildendenverhältnisses bzw. des Bezugs von Arbeitslosengeld oder vergleichbarer Sozialbezüge. Das sog. “ON RAMP“- Training ist davon ausgeschlossen.

Alle Preise für die Trainingsveranstaltungen enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

CFC bietet dem Teilnehmer für die Zahlung nur die Möglichkeit der Zahlung im Voraus im Rahmen eines Dauerauftrages an. Gerät der Teilnehmer mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Rückstand, ist die CFC berechtigt, den Abonnementvertrag fristlos zu kündigen. Zudem kann die CFC dem Teilnehmer den Zutritt zum Veranstaltungsort und den Kursen verweigern.

§ 5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen

1.Die Haftung von CFC auf Schadensersatz ist– gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichenVertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CFC beruht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die mitgebrachte Garderobe, Geld oder sonstigen Wertsachen des Teilnehmers. In diesem Fall wird aber nur der vorhersehbare, typischerweise eintretende Schaden ersetzt. CFC haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

2.Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren diese Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

3. CFC behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Muss CFC Trainingsveranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht an einem einvernehmlichen Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail/mit einem Aushang am Veranstaltungsort /auf der Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Köln (bis zu 2 km Entfernung) und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Teilnehmers besteht nur dann, wenn die Änderung eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.

§ 6 Datenschutz

Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CFC im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Einzelheiten findet der Teilnehmer unter den Datenschutzbestimmungen auf der Webseite (hier bitte direkten Link setzen). Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die von CFC zu übermittelten Daten auch per E-Mail übertragen werden.

§ 7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der CFC von jeder Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannten Kontaktdaten als weiterhin gültige des Teilnehmers.

2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder CFC diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.

4.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz von der CFC. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz von dem Veranstaltungsort.

6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Im Falle der Unwirksamkeit verpflichten sich die Vertragspartner, die jeweilige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten und den sonstigen Zielen der Vertragspartner möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Köln, Dezember 2014